Initiative

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Die medizinische Rehabilitation braucht einen

#Rehazukunftspakt

Wir sind eine verbände- und klinikübergreifende Initiative und setzen uns für die Interessen und die Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation auf Landes- und Bundesebene ein.


Die Anforderungen an die medizinische Rehabilitation befinden sich ebenso wie unsere Gesellschaft in einem permanenten Wandel. Die Unterstützer der Initiative sind in und mit der medizinischen Rehabilitation beschäftigt und arbeiten überparteilich und unabhängig. Ziel der Initiative ist es, darauf aufmerksam zu machen, was die medizinische Rehabilitation für Patientinnen und Patienten sowie für unsere Gesellschaft leisten kann. Mit Informationen und Lösungsvorschlägen aus der Praxis möchten wir auf Entwicklungspotenziale der medizinischen Rehabilitation hinweisen und darüber ins Gespräch kommen. Dazu stellen wir z. B. Fachinformationen und Positionspapiere zur Verfügung. Diese Initiative fortzuführen und auszubauen, ist unsere Chance, die Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation voranzutreiben.

Die medizinische Rehabilitation muss als eigenständige Säule im Gesundheitswesen verortet werden, sichtbar sein und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden!

01

Weil medizinische Rehabilitation vergessen wird!

Aktuell wird die medizinische Rehabilitation bei politischen Entscheidungen vielfach vergessen und nicht mitgedacht! Das Potenzial, das die medizinische Rehabilitation Menschen bietet, wird so nicht ausgeschöpft. Fachlich versierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Gesundheits- und Arbeitsministerien der Länder und beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben wegen vielfältiger anderer Aufgaben nicht ausreichend Zeit, sich mit der Weiterentwicklung der Reha zu beschäftigen. Im Organigramm des BMG ist die medizinische Rehabilitation nicht verortet. Ohne eindeutige personelle Zuständigkeit und Abbildung im Organigramm hat die medizinische Rehabilitation keine Vertretung und Relevanz, wenn es um ihre Weiterentwicklung geht.


Gesetze, Rahmenempfehlungen und andere Regelungen für Krankenhäuser versucht man meist nachträglich auf die medizinische Rehabilitation zu übertragen. Das haben die Gesetzgebungsverfahren in der Corona-Pandemie gezeigt. Die Folgen sind aufwendiges Nachsteuern, weil die Vorgaben und Regelungen in der Praxis nicht funktionieren. Die medizinische Rehabilitation wird schlicht vergessen und deren Perspektive zu Lasten von Patientinnen und Patienten nicht einbezogen. So kann sich der Nutzen medizinischer Rehabilitation nicht ausreichend und konsequent für die Patientenversorgung entfalten.


Um die medizinische Rehabilitation zukunftsorientiert im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln, muss sie als eigenständige Säule des Gesundheitswesens wahrgenommen und mitgedacht werden.

02

Weil sich medizinische Rehabilitation rechnet!

„Im Rahmen einer Forschungsarbeit bezifferte Prof. Dr. Krischak, leitender Chefarzt der Fachabteilung Orthopädie und Unfallchirurgie in der Federseeklinik und Leiter des Instituts für Rehabilitationsmedizinische Forschung an der Universität Ulm (IFR), zusammen mit seiner Mitarbeiterin Dr. Lena Tepohl die positiven finanziellen Effekte von Reha auf die deutsche Volkswirtschaft.“(1) „So werden die Kosten der Reha nicht nur amortisiert, sondern bewirken sogar eine Einsparung von mehr als 700 € pro Rehabilitand. Eine Hochrechnung für 346.000 Rehabilitanden der Orthopädie ergibt eine Ersparnis von somit 243 Mio. € pro Jahr. Hinzukommen noch weitere Effekte über eine Stabilisierung von Erwerbsverläufen und Vermeidung bzw. Verzögerung von Berentungen, die in diesem Modell noch nicht berücksichtigt sind."(2)


Und diese Forschungsarbeit bezieht sich nur auf eine Reha-Indikation. Es lohnt sich somit in vielfacher Hinsicht, in medizinische Rehabilitation zu investieren!


(1) u. (2) Institut für Rehabilitationsmedizinische Forschung an der Universität Ulm: Weniger Arbeitsunfähigkeiten nach Rehabilitation, unter: https://ifr-ulm.de/weniger-arbeitsunfaehigkeitstage-nach-rehabilitation/ (abgerufen am 07.09.21)

03

Weil medizinische Rehabilitation COVID-Folgen lindern kann!

Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie wertvoll das System der Sozialversicherung mit einer guten medizinischen Versorgung ist. Für diejenigen, die mit SARS-COV-2 infiziert waren und immer noch an den psychischen und körperlichen Folgen der Erkrankung leiden, ist es notwendig, kurzfristig Perspektiven zu schaffen. Diesen Patientinnen und Patienten muss jetzt zielgerichtet Rehabilitation ermöglicht werden, um soziale und berufliche Teilhabe zu erhalten, wo immer dies möglich ist.


Für diese Patientinnen und Patienten muss keine Versorgungsform neu entwickelt werden. Vielmehr ist die medizinische Rehabilitation aufgrund ihres ganzheitlichen Ansatzes bereits eine sehr geeignete Behandlungsmöglichkeit für Menschen mit chronischen Verläufen. Die medizinische Rehabilitation ist das geeignete Instrument, um die gesundheitlichen und psychosozialen Folgen von Long-COVID-Patientinnen/Patienten und Patientinnen/Patienten mit Post-COVID-Syndrom zu lindern. Von Long-COVID spricht man, wenn nach einer akuten SARS-COV-2-Infektion die Symptome auch vier Wochen ab Infektion noch vorhanden sind oder post-akute Folgen von COVID-19 bestehen. Bei einer Persistenz von mehr als zwölf Wochen ab Infektion spricht man von dem Post-COVID-Syndrom. Der Zugang zu weiterer medizinischer Versorgung wie z. B. Rehabilitation muss ohne Barrieren durch Kostenträger schnell und einfach erfolgen, um Kontinuität in der Weiterversorgung zu gewährleisten, empfiehlt die aktuelle S1-Leitlinie Post-COVID/Long-COVID.(1) 


„Die der S1-Leitlinie Post-COVID/Long-COVID zu Grunde liegenden Forschungsergebnisse zeigen, dass „während die Prävalenz von Long/Post-COVID Symptomen nach schweren Verläufen häufiger ist, zeigen sich im Niedrigprävalenzbereich in 13,3 % der Test-positiven Studienteilnehmer/innen Symptome ≥ 28 Tage, bei 4,5 % ≥ 8 Wochen und bei 2,3 % ≥ 12 Wochen Dauer, allerdings kann dieses auch bei initial milder SARS-CoV-2-Infektion auftreten.“(2) D.h. es handelt sich um eine aktuell stetig wachsende Gruppe von Patientinnen und Patienten. Dem RKI sind bisher 26.109.965 Fälle von COVID-Infektionen gemeldet worden.(3)


Medizinische Rehabilitation muss ohne Bürokratie für alle Betroffenen kurzfristig zur Verfügung stehen.


(1) Vgl. Koczulla, AR1, Ankermann, T10, Behrends, U17 ,Berlit, P5, Böing, S8, Brinkmann, F10, Franke, C8, Glöckl, R1, Gogoll, C1, Hummel, T12, Kronsbein, J2, Maibaum, T3, Peters, EMJ4, Pfeifer, M1, Platz, T7, Pletz, M11, Pongratz, G 16, Powitz, F8, Rabe, KF1, Scheibenbogen C15, Stallmach, A9, Stegbauer, M2, Wagner, HO3, Waller, C14, Wirtz, H1, Zeiher, A6, Zwick, R1 S1-Leitlinie Post-COVID/LONG-COVID, unter: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/020-027.html (abgerufen am 06.09.21)

(2) Koczulla, AR1, Ankermann, T10, Behrends, U17 ,Berlit, P5, Böing, S8, Brinkmann, F10, Franke, C8, Glöckl, R1, Gogoll, C1, Hummel, T12, Kronsbein, J2, Maibaum, T3, Peters, EMJ4, Pfeifer, M1, Platz, T7, Pletz, M11, Pongratz, G 16, Powitz, F8, Rabe, KF1, Scheibenbogen C15, Stallmach, A9, Stegbauer, M2, Wagner, HO3, Waller, C14, Wirtz, H1, Zeiher, A6, Zwick, R1 S1-Leitlinie Post-COVID/LONG-COVID, unter: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/020-027.html #page 7 (abgerufen am 06.09.21)

(3) Robert Koch Institut: Covid-19, Fallzahlen in Deutschland und weltweit, unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html (abgerufen am 24.05.22)

04

Weil demografischem Wandel und Fachkräftemangel begegnet werden muss!

Gerade in unserer älter werdenden Gesellschaft und bei dem zunehmenden Fachkräftemangel wird Rehabilitation gebraucht, um Erwerbsfähigkeit zu erhalten, wiederherzustellen und Teilhabe zu ermöglichen. Auch der Bedarf an pflegerischer Unterstützung kann reduziert oder vermieden werden. "Reha vor Rente"(1) und "Reha vor Pflege"(2) ist für alle Indikationsbereiche verpflichtend umzusetzen.


Die Daten des Statistischen Bundesamtes aus 2019 zeigen deutlich, dass Vorsorge und Rehabilitation ab dem mittleren Lebensalter eine zunehmende Rolle spielen (s. Grafik(3)) und dazu beitragen, Verschlimmerung von Erkrankungen zu verhindern, Erwerbsbiografien bis ins Alter zu ermöglichen und Pflege zu vermeiden.


(1) Vgl. Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerin der Justiz und Verbraucherschutz (Hrsg.): Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - Gesetzliche Rentenversicherung - § 9 Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe, unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__9.html (abgerufen am 10.12.21)

(2) Vgl. Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerin der Justiz und Verbraucherschutz (Hrsg.): Sozialgesetzbuch Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung, § 31 Vorrang der Rehabilitation vor Pflege, unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__31.html (abgerufen am 10.12.21)

(3) Statistisches Bundesamt: Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Vorsorgeeinrichtungen-Rehabilitationseinrichtungen/_inhalt.html#sprg229158 (abgerufen am 21.06.21)

Seit Jahren bewegt sich die Anzahl der Rehabilitanden auf einem gleichbleibend Niveau mit Anstieg der Fallzahlen ab 2017.(1) Der nur langsame Anstieg trotz älter und kränker werdender Gesellschaft begründet sich darin, dass es in den letzten Jahren insbesondere für rehabilitationsbedürftige GKV-Patientinnen und -Patienten schwierig war, ein Heilverfahren genehmigt zu bekommen. Hier wurde erst durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV–IPReG) nachgebessert.


Die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen beeinflussen auch die Anforderungen an die medizinische Rehabilitation. So gilt es dem demografischen Wandel, dem Wandel der Arbeitswelt und dem Wandel der Krankheiten als Herausforderungen für die medizinische Rehabilitation zu begegnen.(2) Insbesondere die Gestaltung von entbürokratisierten, nahtlosen Übergängen in die medizinische Rehabilitation sind die wichtigsten Ziele, die erreicht werden müssen, da noch immer nicht alle Menschen mit Bedarf auch eine Rehabilitation erhalten. Hier gilt es, Lösungen für alle diejenigen Patientinnen und Patienten zu schaffen, die noch nicht in die verwendete Definition von Rehabilitationsfähigkeit passen. Patientenindividuelle Hochleistungsmedizin braucht zeitgerechte und passende Möglichkeiten der Weiterversorgung, um den Behandlungserfolg zu sichern. So können die individuellen Ressourcen von Patientinnen und Patienten gefördert und Teilhabe angemessen ermöglicht werden. Aktuelle Studien(3) zeigen, dass der Verzicht auf den Einwilligungsvorbehalt zu besseren Rehaergebnissen führt. Ergo: Die Bürokratie des Einwilligungsvorbehalts verhindert Teilhabe und führt zu erhöhtem Pflegebedarf.


Rehabilitation muss zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Erwerbsfähigkeit sowie zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit verstärkt ermöglicht werden.


(1) Statistisches Bundesamt: Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Vorsorgeeinrichtungen-Rehabilitationseinrichtungen/Tabellen/gd-vorsorge-reha-jahre.html;jsessionid=540905B0CDB90C40D61F2490CC881750.live731 (abgerufen am 25.01.22)

(2) Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation und anderen: Rehainnovativen. Impulse für die Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation, unter: http://www.rehainnovativen.de/fileadmin/rehainnovativen/Downloads/Werkstattbericht_RehaInnovativen-12-2020_bf.pdf (abgerufen am 03.01.22)

(3) Vgl. Studer B, Roukens R, Happe S, Schmidt SB, Knecht S: COVID-19 reveals opportunities for better care of stroke patients—direct transfer to postacute rehabilitation, reduction in length of stay, and treatment outcomes. Dtsch Arztebl Int 2021; 118: 346–7. DOI: 10.3238/arztebl.m2021.0219 unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/218931/COVID-19-zeigt-Moeglichkeiten-fuer-bessere-Schlaganfallversorgung (abgerufen am 26.01.22)

 

In der Neurologie konnte nachgewiesen werden, dass durch den Wegfall 7-10 Tage nicht zwingend erforderliche Krankenhaustage eingespart werden können, was hochgerechnet die Einsparung von Milliarden an Kosten bedeutet. 

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