Forderungen Bund

 Forderungen Bund

#Rehazukunftspakt


Unsere Forderungen auf Bundesebene

01

Barrieren abbauen - Patientenrechte stärken!

1.1 Zugangsbarrieren abbauen:


Bewilligungsvorbehalt bei Anschlussrehabilitationen der

gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschaffen


Der Bewilligungsvorbehalt ist ein verwaltungsintensives Bürokratiemonster, das Rehabilitationschancen verhindert! Die ärztliche Verordnung ist das Mittel der Wahl. Der temporäre Wegfall des Vorbehalts während der ersten Corona Welle hat nachgewiesen, dass der Bewilligungsvorbehalt die Gesundheit von Patientinnen und Patienten sogar schädigt.[1]


Forderung:

In der GKV muss der Bewilligungsvorbehalt für Anschlussrehabilitationen endgültig abgeschafft werden.



[1] Vgl. Studer B, Roukens R, Happe S, Schmidt SB, Knecht S: COVID-19 reveals opportunities for better care of stroke patients—direct transfer to postacute rehabilitation, reduction in length of stay, and treatment outcomes. Dtsch Arztebl Int 2021; 118: 346–7. DOI: 10.3238/arztebl.m2021.0219



In der Neurologie konnte nachgewiesen werden, dass durch den Wegfall 7-10 Tage nicht zwingend erforderliche Krankenhaustage eingespart werden können, was hochgerechnet die Einsparung von Milliarden an Kosten bedeutet.

1.2 Qualitätswettbewerb statt Preiswettbewerb


Die Bedürfnisorientierung am Patienten und die Wahlfreiheit für die gewünschte Reha-Einrichtung muss weiter gestärkt werden. So setzt sich Qualität in der Leistungserbringung durch.

 

Alle zwischen den Krankenkassen vereinbarten Vergütungen sind wirtschaftlich, ansonsten hätte die Vergütungsvereinbarung nicht abgeschlossen werden dürfen. Preisorientierte Steuerung und Zuzahlungsverlangen der Krankenkassen für Mehrkosten sind rechtswidrig.


Forderung

Jede medizinisch geeignete Reha-Einrichtung mit Versorgungsvertrag muss ohne Mehrkosten vom Patienten gewählt werden können (Heilverfahren und AHB-Verfahren).

02

Gesetzgebung und Rahmenbedingungen – notwendige Änderungen

2.1 Eigene Vertretung in allen Gesundheits- und Arbeitsministerien


Die Themen der Rehabilitation müssen in den Gesundheits- und Arbeitsministerien der Länder sowie im Bundesministerium für Gesundheit und im Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Vertretung durch Reha-Fachexperten in einem Rehareferat erhalten. Die Einrichtung von Rehareferaten in den Organigrammen dieser Ministerien ist unbedingt notwendig, um die Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation voranzutreiben. 


Forderung

In allen Gesundheits- und Arbeitsministerien muss ein Rehareferat abgebildet sein.

2.2 Zulassung der Rehakliniken als Ausbildungsträger


Die Rehaeinrichtungen in Deutschland bieten ein großes Potenzial, dringend benötigtes Fachpersonal im Gesundheitswesen auszubilden. Nur Krankenhäuser, ambulante und stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen sind als Ausbildungsträger zugelassen, Rehabilitationskliniken hingegen nicht.


Forderung

Reha-Einrichtungen müssen als Ausbildungsträger für Pflegekräfte (§ 7 Abs. 1 PflBRefG), für Psychotherapeuten, für Physiotherapeuten sowie für die Weiterbildung von Ärzten zugelassen werden, um im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können bzw. um die Anzahl der Gesundheitsfachkräfte zu erhöhen.

2.3 Echte institutionelle Beteiligung schaffen


Im gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde unter anderem über die Reharichtlinie nach § 92 SGB V und ihre Ausgestaltung entschieden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gem. § 40 Abs. 3 S. 10 SGB V in der Reharichtlinie festgelegt, in welchen Fällen die Anschlussreha ohne Überprüfung der Krankenkassen erbracht werden kann. Die Rehaleistungserbringerverbände waren mit Stimm- oder Beteiligungsrechten nicht direkt im G-BA vertreten.


Gleiches gilt für Fragen die Deutsche Rentenversicherung und die Unfallversicherung betreffend. Im Rahmen der Pandemiebewältigung wurde beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Expertenbeirat für die Krankenhäuser gebildet. Dieses Gremium hat sich bei der Entwicklung der krankenhausspezifischen Belange bewährt. Auch zur Weiterentwicklung der Pflege gibt es einen Beirat beim BMG.


Forderung

Im G-BA sind den Rehaleistungserbringerverbänden echte institutionelle Beteiligungsrechte einzuräumen. Ebenso müssen diese Rechte im Bereich der Unfallversicherung und der Rentenversicherung geschaffen werden. Zusätzlich muss ein Expertenbeirat zur Kostenträger übergreifenden Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation eingerichtet werden.

2.4 Schaffung einer Schiedsstelle in der Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung (DRV)


Durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht (RÜG) 2020 sind neue Regelungen zur Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die DRV (§ 15 SGB V) entstanden. Ziel ist die Schaffung einheitlicher Regelungen für die Zusammenarbeit mit Rehaeinrichtungen. Für wesentliche Teile dieser Zusammenarbeit gibt es bislang nur die Gelegenheit der Stellungnahme zu Themen der Qualitätssicherung, Strukturvorgaben, Stellenpläne, Rahmenkonzepten etc. Entscheidungen trifft allein die DRV.


Forderung

Hier ist eine verbindliche Beteiligung mit gleichberechtigtem Stimmrecht zu schaffen. Es muss für die Leistungserbringer und ihre Verbände eine Schiedsstelle geschaffen werden analog der Bundesschiedsstelle in der GKV.

2.5 Digitalisierung/ Innovation/ E-Health


Bisher wurde die medizinische Rehabilitation bei der Digitalisierungsoffensive weitestgehend vergessen. In der Strategie des BMG „Digitale Gesundheit 2025“ kommt die Reha nicht vor. Auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist keine Digitalisierungsstrategie mit Einbezug der Reha erkennbar. Die verspätete Hinzunahme schafft unnötige zusätzliche Schnittstellenprobleme, schlimmstenfalls wird die Reha abgehängt.


Forderung

In jede Digitalisierungsstrategie des Bundes und der Länder sowie aller Sozialleistungsträger (GKV, RV, UV…) ist die Rehabilitation verpflichtend mit aufzunehmen. Digitalisierung in der Rehabilitation muss durch eine Anschubfinanzierung in Höhe von 2 % des Umsatzes ermöglicht werden. Digitale Innovationen inklusive der damit in Verbindung stehenden laufenden Kosten, wie z. B. Personal müssen durch ein Reha-Digital-Paket dauerhaft mit 2,6 % des Umsatzes jährlich abgesichert werden.

2.6 Gesetzliche Rahmenbedingungen für KI basierte Leistungsbescheide



KI = Künstliche Intelligenz


Immer mehr Leistungsentscheidungen werden von elektronischen Plattformen maßgeblich beeinflusst. Die Algorithmen unterliegen keiner Prüfung und damit gibt es keine Gewährleistung für die Wahrung von Patientenrechten.


Forderung

Für E-Health-Angebote und digitale Pflege- und Entlassplattformen müssen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Algorithmen, die über Versorgungsprozesse entscheiden, müssen verbindlich offengelegt werden. Patientenrechte müssen geschützt und Marktpluralität in der rehabilitativ-pflegerischen Weiterversorgung gewährleistet werden.

03

Chancen von Rehabilitation nutzen

3.1 Eine neue Form der Frühreha für Polytraumapatienten muss geschaffen werden


An der Schnittstelle Krankenhaus – Anschlussrehabilitation geht aktuell noch viel Rehapotenzial bei Polytraumapatienten verloren. Die Fachgesellschaften kritisieren dies seit langem als sog. „Rehaloch“.[1]


2018 wurden nur 15,4 % der Überlebenden in eine Rehaklinik verlegt, die meisten landen in einer Pflegeeinrichtung oder in häuslicher Pflege. Das bedeutet insbesondere für junge Patienten einen Verlust an Lebenschancen, dafür aber lange Pflegezeiten.


In allen anderen Versorgungsbereichen (außer BG) fallen die Patienten nach der Akutbehandlung mit Frührehabilitation meist in ein sogenanntes „Rehaloch“.


Auch junge Patienten müssen häufig intermittierend zunächst in eine Kurzzeitpflege. Das ist weder menschlich noch ökonomisch vertretbar. Die Rehabilitation wird mindestens verzögert oder wichtige Folgeeingriffe werden ggf. verpasst und der ganze Prozess verzögert sich zum Nachteil der Patienten – und auch der Kostenträger. [2]


Hier besteht dringender Handlungsbedarf!


Forderung

Die Versorgungslücke, das Rehaloch für Patienten mit Polytrauma muss dringend geschlossen werden. Für diese Patientengruppe muss eine eigene Form der Frührehabilitation geschaffen werden.


[1] Vgl. Aerzteblatt.de (Hrsg.): Kritik an „Reha-Loch“ bei Behandlung Schwerverletzter, unter: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/114351/Kritik-an-Reha-Loch-bei-Behandlung-Schwerverletzter (abgerufen am 16.07.2021) 

[2] Vgl. J. Klauber et a. (Hrsg.): Krankenhausreport 2021, unter: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2F978-3-662-62708-2.pdf S.141 ff. (abgerufen am 07.06.21)

3.2 Anreizprobleme bei GKV-Rehabilitation abschaffen


„Unter Rehabilitationsleistungen sind alle medizinischen Leistungen zu verstehen, die der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihrer Folgen dienen.“[1]


Problem: Von Seiten der Krankenkassen bestehen Anreizprobleme proaktiv Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von Pflege anzubieten und zu genehmigen, denn die Kosten für pflegerische Versorgungen werden von der Pflegekasse übernommen. Dieser Missstand muss schnellstens behoben werden. Sonst wird weiterhin Reha vor Pflege nicht gelebt.[2]


Forderung

Finanzielle Anreizprobleme der GKV an der Schnittstelle Rehabilitation – Pflege müssen abgeschafft werden.


[1] Bundesministerium für Gesundheit: Vorsorge und Rehabilitation, unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation.html (abgerufen am 16.08.21)

[2] Vgl. Enno Nowossadeck (2018): Rehabilitation (Stuttg) ePub: May 25 DOI 10.1055/a-0603-6864,: Einfluss der demografischen Alterung auf die Inanspruchnahme der medizinischen Rehabilitation in Deutschland bis 2040, unter: https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-0603-6864 (abgerufen am 30.08.21) 

3.3 Gesetzliche Krankenkassen (GKV) müssen in medizinische Rehabilitationsleistungen investieren


Die veröffentlichen Daten der GKV zeigen, dass die Einnahmen in der Zeit von 2009-2020 von 172,20 Milliarden Euro auf 260,35 Milliarden Euro also um 51,19 % angestiegen sind. Die Ausgaben für stationäre Rehaleistungen haben in der gleichen Zeit von 0,32 Milliarden Euro auf 0,39 Milliarden Euro also um lediglich 21,9 % und die Ausgaben für stationäre Anschlussrehabilitationen von 1,68 Milliarden Euro auf 1,79 Milliarden Euro also nur um 6,55 % zugenommen. Die Ausgaben für ambulante Anschlussrehabilitationen sind um 28,6 % von 0,07 Milliarden Euro auf 0,09 Milliarden Euro gestiegen. Die Ausgaben für ambulante Rehamaßnahmen sind sogar von 0,04 Milliarden auf 0,03 Milliarden zurückgegangen. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass in den Bereich der medizinischen Rehabilitation trotz steigender Gesamtausgaben in der GKV (2009 - 170,78 Milliarden Euro / 2020 - 262,90 Milliarden Euro) in den letzten 11 Jahren nicht ausreichend investiert wurde.[1]


Zahlen aus dem ersten Quartal 2021 zeigen, dass im Vergleich zum ersten Quartal 2020 der Anteil der Ausgaben für Vorsorge- und Rehaleistungen an den Gesamtausgaben der GKV in diesem Zeitraum sogar um 14,1 % gesunken ist.[2]


Brenzlig ist diese Entwicklung, wenn man den demografischen Trend der deutschen Bevölkerung und die damit einhergehende Zunahme an älteren Menschen mit gesundheitlichen Problemen betrachtet. Laut einer Studie aus 2018 steigen die Fallzahlen der GKV in der medizinischen Rehabilitation in der Zeit von 2015 bis 2040 um 25,9 % an. Auf diesen steigenden Bedarf wurde bisher seitens der GKV kaum reagiert, obwohl Rehabilitation dem „ICF-gestützten Ansatz des erfolgreichen Alterns“ entspricht.[3]


Forderung

Wir fordern einen festgelegten Anteil der GKV-Ausgaben für medizinische Rehabilitationsleistungen bzw. ein festes Rehabudget, welches jährlich anhand der Anzahl der Beitragszahler unter Berücksichtigung der Altersstruktur angepasst wird.


[1] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit: Kennzahlen der Gesetzlichen Krankenversicherung 2008-2001, unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/GKV/Kennzahlen_Daten/KF2021Bund_Juli_2021.pdf (abgerufen am 16.08.21) 

[2] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit: Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2021, unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/finanzergebnisse-gkv-2020.html (abgerufen am 01.09.21) 

[3] Vgl. Enno Nowossadeck (2018): Rehabilitation (Stuttg) ePub: May 25 DOI 10.1055/a-0603-6864,: Einfluss der demografischen Alterung auf die Inanspruchnahme der medizinischen Rehabilitation in Deutschland bis 2040, unter: https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-0603-6864 (abgerufen am 30.08.21)

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