Im Rahmen des Bundestagswahlkampfes 2025 und der Vorbereitungen zur 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags hat die Initiative Rehazukunftspakt einige Empfehlungen und Positionen erarbeitet. Die Inhalte sollten Teil der nächsten Koalitionsvereinbarung werden. So kann die medizinische Rehabilitation ihre Wirkung und ihren Beitrag zur Lösung vieler großer Herausforderungen in unserem Land noch besser entfalten.
Wichtig zu wissen: Der Rehabilitationseffekt betrug im Jahr 2009 bereits 0,26 % des Bruttoinlandsprodukts. Für jeden in die medizinische Rehabilitation investierten Euro wurde ein volkswirtschaftlicher Nutzen von fünf Euro errechnet.[1] Somit profitieren nicht nur Patient:innen, sondern unsere gesamte Volkswirtschaft von einer passgenauen Rehabilitationsstrategie für Deutschland! Eine solche umzusetzen stärkt den Standort Deutschland!
Wer die medizinische Rehabilitation für Deutschland aktiv gestaltet, stärkt die Gesundheit und Wirtschaft in Deutschland nachhaltig.
1. Die medizinische Rehabilitation ist unverzichtbar für die Bewältigung heutiger und zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen in Deutschland. Dies betrifft insbesondere die fortschreitende Alterung der Bevölkerung, den Fachkräftemangel und steigende Gesundheitskosten. Rehabilitation verkürzt krankheitsbedingte Ausfallzeiten, vermeidet Pflegebedürftigkeit und stärkt die Selbstständigkeit und Teilhabe der Rehabilitand:innen.
2. Neben dem individuellen Nutzen für die Rehabilitand:innen profitiert die Gesellschaft durch die Entlastung der Sozialsysteme, den Erhalt von Pflegekapazitäten und die Entlastung von Angehörigen.
3. Darüber hinaus sichert die Rehabilitation den Erhalt der Erwerbsfähigkeit bzw. deren Wiederherstellung bei Arbeitskräften und trägt damit zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands bei.
Um diese Potenziale der medizinischen Rehabilitation voll auszuschöpfen, bedarf es gezielter Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. Die Positionen zur Bundestagswahl fassen zentrale Handlungsempfehlungen zusammen.
[1]Tepohl (2016): Gesundheitsökonomische Bewertung des Nutzens der medizinischen Rehabilitation unter Berücksichtigung von zukünftigen demografischen Entwicklungen. Online:
https://d-nb.info/1126036250/34 (abgerufen am 9.12.2024)
In die Umsetzung der Krankenhausreform muss eine Rehabilitationsstrategie integriert werden. Denn die medizinische Anschlussrehabilitation ist bei vielen Krankenhausbehandlungen (siehe Rehabilitations-Richtlinie[1] integraler Bestandteil der Gesamtbehandlung. Sie ist entscheidend für die Nachhaltigkeit des Gesamtbehandlungsergebnisses!
[1]Gemeinsamer Bundesausschuss (2024): Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation § 16. Online:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3568/Reha-RL_2024-06-20_iK-2024-09-20.pdf (abgerufen am 10.11.2024)
Derzeit bestehen immer noch Rehabilitationslücken für Patient:innen. Diese entstehen dadurch, dass die Entlassungskriterien aus der Krankenhausbehandlung nicht immer mit den Eingangskriterien in die Rehabilitation übereinstimmen. D. h. in diesen Fällen können die Patient:innen ihre Rehabehandlung nicht unmittelbar beginnen. Diese Patient:innen werden entweder direkt in die Pflege oder nach Hause entlassen. Dies verhindert Lebenschancen und Teilhabemöglichkeiten. Ein hoher Pflegebedarf darf beispielsweise nicht dazu führen, dass Patient:innen in eine Versorgungslücke fallen und keine indikationsspezifische Rehabilitation in Anspruch nehmen können.
Wahlprüfstein: Wie wird Ihre Partei bei der Umsetzung der Krankenhausreform dafür Sorge tragen, dass für alle Patient:innen mit Rehabilitationsbedarf ein nahtloser Übergang in die medizinische Frührehabilitation oder Anschlussrehabilitation gewährleistet wird?
Empfehlung: Um bei der Umsetzung der Krankenhausreform für alle Patient:innen mit Rehabilitationsbedarf zur Verbesserung von Teilhabechancen und Vermeidung von Pflegebedürftigkeit einen nahtlosen leistungsrechtlichen Übergang in die medizinische Frührehabilitation oder Anschlussrehabilitation sicherzustellen, sind die indikationsspezifischen Rehaformen weiterzuentwickeln.
Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen für Anschlussrehamaßnahmen verhindert derzeit eine Verlegung in die medizinische Rehabilitation zum medizinisch optimalen Verlegungszeitpunkt. Durch das sogenannte GKV-IPReG[1] wurde leider nur erreicht, dass bei den in der Rehabilitations-Richtlinie[2] definierten Indikationen die Notwendigkeit einer Anschlussrehabilitation nicht mehr geprüft werden muss – der Rehabilitationsbedarf also bereits als gesichert gilt!
Während der Corona-Pandemie konnten Patient:innen durch den temporären Wegfall des Genehmigungsvorbehalts von schnelleren Verlegungen profitieren. Eine hierzu durchgeführte Erhebung zeigt, dass durch den Wegfall des Genehmigungsvorbehalts in manchen Indikationen bis zu 10 Krankenhaustage eingespart werden können und Patient:innen von einem besseren Outcome profitieren. Die Ergebnisse der Studie wurden im Ärzteblatt veröffentlicht[3]. Die Deutsche Rentenversicherung nutzt diesen Vorteil für ihre Versicherten bereits seit Jahren durch Direktverlegungen ohne vorherige Kostenzusagen. Durch den Wegfall des aufwändigen Antragsverfahrens könnte zudem der Verwaltungsaufwand in der gesetzlichen Krankenversicherung reduziert werden.
Wahlprüfstein: Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um die Bürokratie im Gesundheitswesen zu reduzieren, das Patient:innen Outcome zu verbessern und die Krankenhauskapazitäten zu entlasten?
Empfehlung: Um ein besseres Patient:innen-Outcome zu erzielen bei gleichzeitiger Einsparung von Krankenhaustagen, sollte der bürokratische Genehmigungsvorbehalt für Anschlussrehabilitationen für GKV-Maßnahmen abgeschafft werden. Eine ärztliche Verordnung für eine medizinisch notwendige Rehabilitation muss für den Zugang zur Anschlussrehabilitation ausreichen.
[1] „Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ in Kraft getreten am 29.10.2020
[2]Gemeinsamer Bundesausschuss (2024): Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation § 16. Online: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3568/Reha-RL_2024-06-20_iK-2024-09-20.pdf (abgerufen am 10.11.2024)
[3]Vgl. Studer B, Roukens R, Happe S, Schmidt SB, Knecht S (2021): COVID-19 reveals opportunities for better care of stroke patients—direct transfer to postacute rehabilitation, reduction in length of stay, and treatment outcomes. Dtsch Arztebl Int 2021; 118: 346–7. DOI: 10.3238/arztebl.m2021.0219. Online:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/218931/COVID-19-zeigt-Moeglichkeiten-fuer-bessere-Schlaganfallversorgung (abgerufen am 02.05.24)
Das Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit & Pflege aus dem Jahr 2024 zeigt auf, dass professionelle Pflegedienstleistungen vielerorts nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind.[1] Diese Situation wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Dies spüren auch die Rehabilitationseinrichtungen bei ihrer Personalgewinnung für Pflegefachpersonen deutlich. Durch fehlende Zulassung als Pflegeausbildungsstätte können sie nicht zur Entlastung der Situation beitragen. Die Rehabilitationseinrichtungen setzen sich seit geraumer Zeit dafür ein, Pflegefachpersonen selbst ausbilden zu dürfen. Die von den Rehabilitationseinrichtungen geforderten, für die Zulassung als Ausbildungsträger erforderlichen, Änderungen wurden von der Ampel-Regierung nicht umgesetzt - obwohl dies aufgrund der hohen Relevanz Bestandteil des Koalitionsvertrags war. Dabei bieten die medizinischen Rehabilitationskliniken gerade für angehende Pflegefachpersonen optimale Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen. Die Begleitung von Pflegeprozessen sowie die Entwicklung von Patient:innen können beispielsweise über einen längeren Zeitraum (in der Regel über drei bis sechs Wochen) erfolgen. Die Rehabilitationseinrichtungen können somit eine wertvolle Ergänzung bzw. Erweiterung der regionalen Ausbildungsangebote, insbesondere auch im ländliche Raum, darstellen. Es ist davon auszugehen, dass sich mehr Menschen für eine Pflegeausbildung entscheiden und damit auch mehr der dringend benötigten Pflegefachpersonen ausgebildet werden können, wenn die Rehakliniken als Ausbildungsträger zugelassen würden.
Wahlprüfstein: Wie wird Ihre Partei sicherstellen, dass mehr Ausbildungsstellen für Pflegefachpersonen und Pflegeassistent:innen geschaffen werden, um den hohen Bedarf an Pflegekräften besser decken zu können?
Empfehlung: Rehabilitationseinrichtungen müssen dringend als Ausbildungsträger für Pflegefachpersonen (§ 7 Abs. 1 PflBRefG[2]) und für die Pflegeassistenzausbildung zugelassen werden, um die Anzahl der Pflegefachkräfte zu erhöhen. In der Übergangszeit sind bürokratiearme Modellprojekte zu ermöglichen, in denen Rehabilitationskliniken als Ausbildungsstätte zugelassen werden, wenn sie eine Kooperationsvereinbarung mit einer Pflegeschule vorweisen können.
[1]Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege 2024: Executive Summary. Fachkräfte im Gesundheitswesen. Nachhaltiger Einsatz einer knappen Ressource S. 5. Online:
https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2024/PM_Fachkraeftegutachten_und_Executive_Summary_2024.pdf
(abgerufen am 02.05.24)
[2]Bundesgesetzblatt, Bundesministerium der Justiz (Hrsg.) (2017): Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) § 7 Abs. 1. Online:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s2581.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s2581.pdf%27%5D__1731233573371 (abgerufen am 10.11.2024)
Die aktuell in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) praktizierte Deckelung der Rehabilitationsleistungen ist nicht länger zeitgemäß. Schließlich tragen diese dazu bei, dass Arbeitskräfte dem allgemeinen Arbeitsmarkt länger zur Verfügung stehen. Rehabilitation kann die Auswirkungen von Erkrankungen und Behinderungen reduzieren und Erwerbsfähigkeit erhalten bzw. wiederherstellen. Dadurch wird zusätzliches Erwerbspotenzial erschlossen und ein Beitrag zur Stärkung von Gesellschaft und Wirtschaftsleistung erbracht. Eine Deckelung des Rehabudgets führt zu einer Deckelung von Arbeitsleistung.[1]
Wahlprüfstein: Bitte erläutern Sie, wie Ihre Partei das Budget für Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung weiterentwickeln will, um den demografischen Entwicklungen in der deutschen Gesellschaft besser gerecht zu werden und Arbeitsleistung zu erhalten.
Empfehlung: Die strikte Deckelung des Rehabudgets muss abgeschafft und eine Dynamisierung für medizinische Rehabilitationsleistungen eingeführt werden, die unserer gesellschaftlichen Entwicklung gerecht wird. Dafür sind die bisherigen Anpassungsmechanismen zu überarbeiten und insbesondere demografische Aspekte in der Gesellschaftsentwicklung zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des neuen Beschaffungssystems der DRV.
[1]Prognos AG (2009): Studie: Die medizinische Rehabilitation Erwerbstätiger – Sicherung von Produktivität und Wachstum. Online:
https://www.prognos.com/de/projekt/medizinische-rehabilitation-erwerbstaetiger (abgerufen am 22.11.2024)
Das Gesetz über die digitale Rentenübersicht (RÜG) 2020 hat neue Regelungen zur Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die DRV (§ 15 SGB V) in Kraft gesetzt. Das Ziel des Gesetzes besteht in der Schaffung einheitlicher Regelungen für die Zusammenarbeit der DRV mit Rehaeinrichtungen (Vergütung, Qualitätssicherung, Strukturvorgaben, Stellenpläne, Rahmenkonzepte etc.). Wesentliche Teile dieser Regelungen können derzeit von der Deutschen Rentenversicherung einseitig festgesetzt werden. Für die Leistungserbringer besteht nur eine Möglichkeit der Stellungnahme. Bei der klinikindividuellen Vereinbarung von Strukturen oder einer Vergütung fehlt genau solch ein Konfliktlösungsmechanismus. Eine Schiedsstelle, wie sie bspw. für die Verhandlungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist, gibt es nicht. Die Schaffung dieser Institution braucht es, damit das „Prinzip der Selbstverwaltung“ langfristig stabil funktionieren kann.
Wahlprüfstein: Wie plant Ihre Partei, sicherzustellen, dass Konfliktlösungsmechanismen eingeführt werden, damit Leistungserbringer und ihre Verbände verbindlich an der Erstellung von Vorgaben zur Beschaffung von Rehabilitationsleistungen in der Kostenträgerschaft der DRV beteiligt werden und deren Umsetzung sichergestellt wird?
Empfehlung: Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, welche die verbindliche Beteiligung der Leistungserbringer und ihrer Verbände bei der Erstellung von Vorgaben zur Beschaffung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation in der Kostenträgerschaft der DRV festschreibt, sowie die Einrichtung einer Schiedsstelle als Konfliktlösungsmechanismus sind erforderlich.
Auf die Rehabilitationskliniken kommen durch den Klimawandel neue Herausforderungen zu. Daher ist es notwendig, sowohl in Klimaveränderungsfolgenmaßnahmen zu investieren, als auch in Maßnahmen, die mit dem Ziel der CO₂-Reduzierung umgesetzt werden und die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen. Um dies zu erreichen, muss dies Teil der Vergütung sein. Bisher werden diese Faktoren bei der Refinanzierung von Rehabilitationskliniken nicht berücksichtigt.
Wahlprüfstein: Wie wird Ihre Partei sicherstellen, dass die Vergütungssysteme Klimaveränderungsfolgemaßnahmen und nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen vollständig berücksichtigen, damit Rehabilitationskliniken ihren Beitrag zur CO₂-Reduktion leisten können?
Empfehlung: Die Vergütungssysteme müssen Klimaveränderungsfolgemaßnahmen und nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen vollständig berücksichtigen, damit Rehabilitationskliniken in der Lage sind, diese Anforderungen umzusetzen.
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