Medizinische Vorsorge und Rehabilitation sind relevanter Teil der niedersächsischen Gesundheitsversorgung und wichtiger Arbeitgeber in den ländlichen Regionen.
(1) Statistisches Bundesamt: Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen 2020 nach Trägern und Bundesländern, unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Vorsorgeeinrichtungen-Rehabilitationseinrichtungen/Tabellen/gd-vorsorge-reha-bl.html (abgerufen am 30.06.22)
(2) Landesamt für Statistik Niedersachsen: 2 - Bildung, Sozialleistungen, Gesundheit, Rechtspflege, 23 – Gesundheitswesen, 231 – Krankenhausstatistik, 23112 - Grunddaten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Personal in Vorsorge- und REHA-Einrichtungen nach Beschäftigungsumfang und Personalgruppe (Ärzte; nichtärzliches Personal) (statistische Region) (ab 2018), unter: https://www1.nls.niedersachsen.de/statistik/html/default.asp (abgerufen am 30.06.22)
(3) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Gesundheitswirtschaft Fakten und Zahlen, Ausgabe 2020, Ergebnisse der Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung unter:
https://www.bvmed.de/download/gesundheitswirtschaft-fakten-zahlen-2020.pdf S. 27 (abgerufen am 30.06.22)
*(errechnet anhand der Gesamtbruttowertschöpfung für Vorsorge und Reha von S. 27 im Verhältnis zur Gesamtbettenzahl Vorsorge- und Reha in Deutschland und Niedersachsen s. Zahlen aus Fußnote 1)
Die medizinische Rehabilitation ist auch in Niedersachsen wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Eine Zukunftsstrategie für die medizinische Rehabilitation aller Indikationen ist jedoch nicht erkennbar. Durch die fehlende organisatorische Abbildung der medizinischen Rehabilitation im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung werden die zukunftsrelevanten Themen der medizinischen Rehabilitation nicht ausreichend berücksichtigt.(1)
Jetzt ist die richtige Zeit, um im Ministerium eine Reha-Zukunftsstrategie zu entwickeln. Hierfür muss in der Abteilung IV ein eigenes Sachgebiet für die „medizinische Rehabilitation“ mit fachlicher Besetzung als Ansprechperson für die Schnittstellen zwischen Ministerium und rehamedizinischer Versorgung geschaffen werden.
Insbesondere die Herausforderungen der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass eine gut etablierte Zusammenarbeit und regelhafter Austausch der Rehakliniken mit Reha-Fachexpertinnen und -experten aus dem Ministerium wichtig sind. So können gemeinsam passgenaue Lösungen entwickelt werden, die sowohl die Patientenversorgung in den Kliniken als auch die Existenz der Rehaeinrichtungen sichern.
Für die Einrichtung des Sachgebiets medizinische Rehabilitation spricht auch die Beschlussempfehlung Drs. 18/10552 des niedersächsischen Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 26.01.2022, in der es um Rehabilitationsmaßnahmen für Long-COVID-Patientinnen und Patienten in Niedersachsen geht. Darin wird die Schaffung geeigneter Rehabilitationsangebote für Long-COVID-Erkrankte gefordert. Ebenfalls soll ein niedersächsisches Long-COVID-Netzwerkzentrum eingesetzt werden, das sich um die Entwicklung von Netzwerken für die rehabilitative Versorgung kümmern soll. Zusätzlich soll eine enge Kooperation der Kostenträger untereinander vorangetrieben werden, um gute, barrierefreie und niedrigschwellige Versorgung zu ermöglichen. Darüber hinaus wird ein „runder Tisch“ gefordert, der sich regelmäßig über aktuelle Erkenntnisse in der Versorgung von Long-COVID-Patientinnen und Patienten austauschen soll, um daraus Handlungsschritte für die Patientenversorgung ableiten zu können.(2) Diese Beschlussfassung ist richtig und ein guter Anfang, jedoch ist die Weiterentwicklung und Vernetzung von Rehaangeboten sowie barrierefreie Zugangsmöglichkeiten in die Reha für alle rehabilitationsbedürftigen Patienten wichtig. Die Beschlussempfehlung kann daher als Grundlage für die Verbesserung der rehabilitativen Versorgung in Niedersachsen insgesamt herangezogen werden.
Der ganzheitliche Ansatz der medizinischen Rehabilitation und die Bedeutung in der Weiterversorgung von 169.107(3) (2020) Akut-Kranker und Chroniker rechtfertigt ein eigenes Reha-Sachgebiet. Dieses ist personell so auszustatten, dass die Entwicklung der medizinischen Rehabilitation in Niedersachsen aktiv durch das Ministerium mitgestaltet wird.
Forderung
Im Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung muss in der Abteilung IV ein Sachgebiet für die medizinische Rehabilitation mit Rehaexperten eingerichtet werden, damit eine Reha-Zukunftsstrategie gemeinsam mit Vertreten der medizinischen Rehabilitation (Leistungserbringer, Verbände) und den Kostenträgern (insbes. DRV, GKV, DGUV) entwickelt und umgesetzt werden kann.
(1) Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Organisationsplan: unter: https://www.ms.niedersachsen.de/download/127512/Organisationsplan_vom_01.02.2022.pdf (abgerufen am 30.06.22)
(2) Niedersächsischer Landtag: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Rehabilitationsmaßnahmen für Long-COVID-Patientinnen und Patienten Drs. 18/10628, unter: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_12500/10501-11000/18-10552.pdf (abgerufen am 04.07.22)
(3) Statistisches Bundesamt: Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen 2019 nach Trägern und Bundesländern, unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Vorsorgeeinrichtungen-Rehabilitationseinrichtungen/Tabellen/gd-vorsorge-reha-bl.html;jsessionid=4F61A1C2B725F4A04FC697FDDB3E7D94.live731 (abgerufen am 25.01.22)
I. Kapazitäten für universitäre Ausbildung und Reha-Forschung aufstocken
„In Deutschland ist die Rehabilitationsmedizin an den medizinischen Universitäten bzw. Fakultäten schlecht vertreten, insbesondere, wenn man die Einbindung in die klinische Versorgung betrachtet. So haben nur 6 % der Fakultäten in Deutschland Lehrstühle für Rehabilitationsmedizin mit klinischem Bezug. In den USA sind es 50 % und in Frankreich sogar 95 %. Entsprechend lückenhaft ist die Verankerung der Rehabilitation im Medizinstudium. Dem gegenüber steht die Tatsache, dass alle Ärztinnen und Ärzte in ihrem Berufsleben fast täglich mit Menschen mit Rehabilitationsbedarfen konfrontiert sind.“(1)
Der Landesgesundheitsausschuss Niedersachsen hat dies bereits erkannt und sich in seiner Beschlussempfehlung für Long-COVID-Patientinnen und Patienten Drs. 18/10.552 dafür ausgesprochen, dass:
1. die rehabilitationsmedizinischen Ausbildungsangebote während des Medizinstudiums ausgebaut werden sollen, um frühzeitig rehabilitative Aspekte in die Behandlung einfließen lassen zu können;
2. Lehrstühle für Rehabilitationsmedizin erhalten bleiben müssen und überprüft werden soll, ob die Anzahl der Lehrstühle für Rehabilitationsmedizin erhöht werden müssen;
3. eine rehabilitationswissenschaftliche Begleitung der Rehamaßnahmen durchgeführt werden soll, um Wirkung und Resultate medizinischer Rehabilitation im Rahmen der COVID Forschung verwerten zu können.(2)
Der an der Medizinischen Hochschule Hannover laufende Modellstudiengang „Hannibal“(3) hat zwar bereits ein Modul für Rehabilitation im Curriculum integriert, doch reicht dies bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an fachlich gut ausgebildeten Rehabilitationsmedizinern für Niedersachsen zu decken. Hierfür sind neue rehabilitationsmedizinische Studienangebote notwendig. Es ist zusätzlich eine Investition in die rehabilitationsmedizinische Forschung essenziell, damit Niedersachsen die Vorteile der ganzheitlich orientierten und Demografie adaptierten Rehabilitationsmedizin für eine Verbesserung der Patientinnen- und Patienten-Versorgung nutzen kann.
Forderung
Neben dem einzigen niedersächsischen Lehrstuhl für Rehabilitationsmedizin (Physikalische und rehabilitative Medizin) an der Medizinischen Hochschule Hannover müssen dringend an weiteren medizinischen Fakultäten zusätzliche Lehrstühle eingerichtet werden. Ebenso ist die Rehabilitationsmedizin als verpflichtender Inhalt in allen vorhandenen Medizinstudiengängen zu ergänzen. Zusätzlich muss rehabilitationsmedizinische Forschung ausgeweitet werden, um den sich verändernden Reha-Bedarf auch wissenschaftlich begleiten zu können.
(1) Wissenschaftlich-Medizinische Allianz für Rehabilitation: Universitäre Lehrstühle unter:
https://www.reha-allianz.de/lehrstuhle-fur-rehabilitationsmedizin-an-universitaten/ (abgerufen am 24.01.22)
(2) Vgl. Niedersächsischer Landtag: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Rehabilitationsmaßnahmen für Long-COVID-Patientinnen und Patienten Drs. 18/10628, unter: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_12500/10501-11000/18-10552.pdf (abgerufen am 04.07.22)
(3) Medizinische Hochschule Hannover: MHH-Studienführer 2021, Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren (RPMN), pdf S. 149, unter: https://www.mhh.de/fileadmin/mhh/medizin-studiengang/downloads/2021_2022/MHH-Studienfuehrer-2021_22_A4_Gesamt_Ansicht.pdf (abgerufen am 01.07.22)
II. Pflegeausbildung in Rehakliniken ermöglichen
Im Bericht der Enquetekommission zur „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ wird darauf hingewiesen, dass eine hinreichende Verfügbarkeit von fachlich gut qualifiziertem Personal notwendig ist und die Aus- und Weiterbildung zielgerichtet an die Entwicklungsbedarfe anzupassen sind.(1) Hierzu soll eine starke Steigerung der Ausbildungsplätze durch Ausbildungskooperationen im Klinikverbund ermöglicht werden.(2)
Der Mangel an Pflegekräften ist auch in den Rehakliniken präsent. Im Kontext des steigenden Wettbewerbs um Pflegepersonal ist es daher wichtig, dass auch Rehakliniken ausbilden dürfen. Zurzeit sind jedoch nur Krankenhäuser, ambulante und stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen als Ausbildungsträger zugelassen, Rehabilitationskliniken hingegen noch nicht, obwohl gerade die rehabilitative Pflege die Chance bietet, Patientinnen und Patienten über einen längeren Zeitraum zu begleiten.
Daher ist es wichtig, die Rehakliniken für die Ausbildung von Pflegefachkräften im Rahmen von Modellprojekten für Niedersachsen zuzulassen und auf die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag(3) geplante Ergänzung der Rehakliniken als Ausbildungsstätten hinzuwirken.
Forderung
In Niedersachsen müssen kurzfristig Modellprojekte für die Ausbildung von Pflegefachkräften geschaffen werden, damit auch Rehakliniken Pflegefachkräfte ausbilden können.
Auf Bundesebene ist darauf hinzuwirken, dass Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger für Pflegekräfte (§ 7 Abs. 1 PflBRefG)(4) zugelassen werden.
(1) Vgl. Niedersächsischer Landtag: Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“, Bericht der Enquetekommission S. 114, unter:
https://www.landtag-niedersachsen.de/fileadmin/user_upload/redaktion/hauptseite/downloads/gremien/kommissionen/enquete_abgeschlossen/enquetebericht_medv_18-08650.pdf (abgerufen am 04.07.22)
(2) Vgl. Niedersächsischer Landtag: Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“, Bericht der Enquetekommission S. 115, unter: https://www.landtag-niedersachsen.de/fileadmin/user_upload/redaktion/hauptseite/downloads/gremien/kommissionen/enquete_abgeschlossen/enquetebericht_medv_18-08650.pdf (abgerufen am 04.07.22)
(3) Vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP S. 82, unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1 (07.07.22)
(4) Vgl. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz (Hrsg.): Gesetz über die Pflegeberufe 1 (Pflegeberufegesetz - PflBG) § 7 Durchführung der praktischen Ausbildung,
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__7.html (abgerufen am 07.07.22)
III. Fortbildungsangebote ausbauen
Deutschlandweit fehlen rehabilitationsmedizinische Fortbildungsangebote. Für eine gute Patientenversorgung ist jedoch Information und Austausch über neue wissenschaftliche Erkenntnisse in der rehabilitativen Versorgung wichtig, um rehabilitationsmedizinische Angebote weiterentwickeln zu können.
Im Werkstattbericht der RehaInnovativen wurde bereits empfohlen, die Fortbildungsveranstaltungen für die Themen der medizinischen Rehabilitation auszubauen. (1) Auch in der Beschlussempfehlung des niedersächsischen Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Drs. 18/10552 wurde Handlungsbedarf für die Fortbildung von niedergelassenen Haus- und Fachärztinnen und Fachärzte sowie für alle therapeutischen Berufe festgestellt, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Langzeitfolgen zu verbessern.(2)
Forderung
Rehabilitationsmedizinische Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten müssen kurzfristig zur Verfügung gestellt bzw. ausgeweitet werden.
(1) Vgl. Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR): Werkstattbericht RehaInnovativen – Impulse
für die Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation S. 17
unter: http://www.rehainnovativen.de/fileadmin/rehainnovativen/Downloads/Werkstattbericht_RehaInnovativen-12-2020_bf.pdf (abgerufen am 07.07.22)
(2) Vgl. Niedersächsischer Landtag: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Rehabilitationsmaßnahmen für Long-COVID-Patientinnen und Patienten Drs. 18/10628, unter: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_12500/10501-11000/18-10552.pdf (abgerufen am 0
Die Kriterien für die Beantragung und Genehmigung einer Rehabilitationsmaßnahme sind für viele Patientinnen und Patienten bzw. deren bevollmächtigte Angehörige nicht verständlich und nachvollziehbar. Willkürliche Ablehnungen, undurchsichtige Bescheide sowie telefonische Verunsicherung von Patientinnen und Patienten durch Kostenträger (im Schwerpunkt gesetzliche Krankenversicherung) gehören zum Alltag vieler Patientinnen und Patienten. Die Folge ist, dass viele Rehabilitationsbedürftige keine Reha erhalten oder es nicht in die medizinisch am besten geeignete Klinik schaffen.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sieht ebenfalls die Notwendigkeit für mehr Klarheit für Patientinnen und Patienten und empfiehlt in seiner Drs. 18/10552, dass unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus der Gesundheitsversorgung, Medizin und Wissenschaft klare Kriterien für die Beantragung und Genehmigung von Rehabilitationsmaßnahmen festgelegt werden müssen, die dann mit den Kostenträgern abzustimmen sind.(1) Die Auswertungen der unabhängigen Patientenberatung Deutschland(2) und anderer relevanter Quellen zeigen jedoch, dass auf dem Weg Richtung barrierefreie Reha-Zugänge noch viel zu tun ist.
Forderung
Um echte niedrigschwelle und barrierefreie Zugänge zur Rehabilitation zu ermöglichen, muss das Antragsverfahren abgeschafft werden. Eine ärztliche Verordnung sollte zukünftig ausreichen, um medizinisch notwendige Rehabilitation erhalten zu können.
Für den Bereich der GKV-Anschlussrehabilitation ist auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass auf das bürokratiearme und schnellere Direkteinweisungsverfahren analog des bestehenden Verfahrens für DRV-Rehabilitationen umgestellt wird. Der direkte Patientennutzen wurde bereits während der befristeten Aufhebung des Bewilligungsvorbehalts belegt.(3)
(1) Vgl. Niedersächsischer Landtag: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Rehabilitationsmaßnahmen für Long-COVID-Patientinnen und Patienten Drs. 18/10628, unter: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_12500/10501-11000/18-10552.pdf (abgerufen am 04.07.22)
(1) Unabhängige Patientenberatung Deutschland: Monitor Patientenberatung 2013-2021, unter: https://www.patientenberatung.de/de/uber-uns/monitor-patientenberatung (abgerufen am 05.07.22)
(3) Vgl. Studer B, Roukens R, Happe S, Schmidt SB, Knecht S: COVID-19 reveals opportunities for better care of stroke patients—direct transfer to postacute rehabilitation, reduction in length of stay, and treatment outcomes. Dtsch Arztebl Int 2021; 118: 346–7. DOI: 10.3238/arztebl.m2021.0219, unter:
https://www.aerzteblatt.de/int/archive/article/218932/COVID-19-reveals-opportunities-for-better-care-of-stroke-patients-direct-transfer-to-postacute-rehabilitation-reduction-in-length-of-stay-and-treatment-outcomes (abgerufen am 06.07.22)
Die Pandemie hat gezeigt, wie gut es ist, wenn gut ausgestattete Rehakliniken ihre Strukturen für medizinische Krisenzeiten zur Verfügung stellen können. Auch in Niedersachsen wurden Rehakliniken zu Ersatzkrankenhäusern ernannt, um Krankenhäuser zu entlasten. Dem Bericht der Enquetekommission zur „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ ist zu entnehmen, dass Rehakliniken auch zukünftig für die Bewältigung pandemischer Lagen in einem gestuften Notfallkonzept eingebunden werden sollen.(1) Ebenso sollen klare Regelungen für den Übergang von Patientinnen und Patienten im Pandemiefall entwickelt werden.(2)
Die Entwicklung eines Krisen-Notfallkonzeptes mit eindeutigen Übergangsregelungen ist ein wichtiger Schritt, um für zukünftige Herausforderungen gut aufgestellt zu sein. Damit Rehaeinrichtungen den Anforderungen entsprechen und sich ihrerseits zukunftsorientiert in dieser Richtung weiterentwickeln können, muss die Fachexpertise der Rehaleistungserbringer bzw. ihrer Verbände bei der Konzeptentwicklung einbezogen werden.
Forderung
Beteiligung der Rehaleistungserbringer und ihrer Verbände bei der Entwicklung eines gestuften Krisen-Notfallkonzeptes für zukünftige (pandemische) Krisensituationen.
(1) Vgl. Niedersächsischer Landtag: Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“, Bericht der Enquetekommission S. 83, unter:
https://www.landtag-niedersachsen.de/fileadmin/user_upload/redaktion/hauptseite/downloads/gremien/kommissionen/enquete_abgeschlossen/enquetebericht_medv_18-08650.pdf (abgerufen am 04.07.22)
(2) Vgl. Niedersächsischer Landtag: Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“, Bericht der Enquetekommission S. 84, unter:
https://www.landtag-niedersachsen.de/fileadmin/user_upload/redaktion/hauptseite/downloads/gremien/kommissionen/enquete_abgeschlossen/enquetebericht_medv_18-08650.pdf (abgerufen am 04.07.22)
In der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ wurden die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nicht betrachtet.(1)
Eine ergänzende Betrachtung der medizinischen Rehabilitation als relevanten Teil der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung ist notwendig. Dies zeigt die Beschlussempfehlung Drs. 18/10.552, bei der schon auf viele relevante To-dos für Rehabilitationsmaßnahmen für Long-COVID-Patientinnen und Patienten hingewiesen wurde.(2) Viele der dort genannten Punkte müssen für die Reha insgesamt angegangen werden, um die Versorgungssituation von Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Forderung
Die Relevanz der medizinischen Rehabilitation für die Gesundheitsversorgung in Regel- und Krisenzeiten muss ermittelt und daraus Empfehlungen abgeleitet und umgesetzt werden.
(1) Vgl. Niedersächsischer Landtag: Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“, Bericht der Enquetekommission S. 67, unter: https://www.landtag-niedersachsen.de/fileadmin/user_upload/redaktion/hauptseite/downloads/gremien/kommissionen/enquete_abgeschlossen/enquetebericht_medv_18-08650.pdf (abgerufen am 04.07.22)
(2) Vgl. Niedersächsischer Landtag: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Rehabilitationsmaßnahmen für Long-COVID-Patientinnen und Patienten Drs. 18/10628, unter: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_12500/10501-11000/18-10552.pdf (abgerufen am 04.07.22)
Gesetzlich vorangetriebene Digitalisierungsentwicklungen verändern nicht nur die Verwaltungsverfahren, sondern auch die Angebotsstruktur im Bereich der medizinischen Rehabilitation. Es geht darum, digitale Kommunikation barriere- und medienbruchfrei zu ermöglichen und die Rehabilitation als solche durch digitale Angebote zu ergänzen.(1) Insbesondere an den Schnittstellen der Versorgung ist eine datensichere Übertragung von Gesundheitsdaten notwendig, um schneller versorgungsrelevante Informationen zu erhalten und zur Verfügung stellen zu können. Behandlungspfade können optimiert und durch das Vermeiden von Doppeldiagnostik eine schnellere Behandlung und Therapie realisiert werden. Für den Bereich der Rehabilitation ist in Bezug auf die Digitalisierung jedoch in den meisten Kliniken noch viel Luft nach oben. Dies liegt vor allem daran, dass sich Investitionen in Digitalisierung nicht in den Reha-Vergütungen abbilden lassen und Förderungen für Digitalisierungsinvestitionen der Rehakliniken in der Regel fehlen.
Eine Ausnahme bildet hier der Freistaat Bayern. Der Aufholbedarf der Rehakliniken wurde durch die engmaschige Begleitung der Rehathemen durch das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter Führung von Staatsminister Holetschek erkannt und die Digitalisierung nun mit einem zweiten Forschungsvorhaben „Reha-TI-Netzwerk II“ gefördert.(2)
Forderung
Für die niedersächsischen Vorsorge- und Rehakliniken muss ein Masterplan „Digitalisierung“ entwickelt werden, der die Förderung und Umsetzung einer flächendeckenden Reha-Digitalstrategie ermöglicht.
(1) Vgl. BAR-Frankfurt: Digitalisierung und Reha-Prozess, unter:
https://www.bar-frankfurt.de/service/reha-info-und-newsletter/reha-info-2020/reha-info-062020/digitalisierung-und-reha-prozess.html (abgerufen am 06.07.2022)
(2) Vgl. Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG: KU Gesundheitsmanagement, unter:
https://ku-gesundheitsmanagement.de/2022/02/18/digitalisierung-in-der-reha/ (abgerufen am 06.06.22)
Vorsorge- und Rehakliniken müssen ihren Klinikbetrieb Energie- und ressourcenschonend weiterentwickeln, um ihren Beitrag zur Entschärfung der Energiekrise leisten zu können und langfristig nachhaltige Vorsorge- und Rehaangebote zu schaffen. Dies erfordert grundlegende Investitionen in Klimaanpassungsmaßnahmen. Die seit Jahren viel zu niedrigen Vergütungssätze(1) von Vorsorge- u. Rehamaßnahmen machen diese Investitionen schwierig und führen dazu, dass energetische Sanierungen und Investitionen in Nachhaltigkeit kaum erfolgen.(2) Um den notwendigen Schritt in Richtung ressourcenschonenden Energieverbrauch und das Erreichen von klimaneutralen/nachhaltigen Vorsorge- und Rehaangeboten gehen zu können, brauchen die Vorsorge- und Rehakliniken dringend Landes-/Bundesfördermittel.
Forderung
Für die Realisierung von Klimaanpassungsmaßnahmen muss ein entsprechender Fond eingerichtet werden, der eine zeitnahe Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen in den niedersächsischen Vorsorge- und Rehakliniken ermöglicht.
(1) Vgl. Bensch, H. (2018, 23. Mai): Reha-Vergütung nicht ausreichend. In: Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft mbH, unter:
https://www.bibliomedmanager.de/news/35393-reha-verguetung-nicht-ausreichend (abgerufen am 02.08.22)
(2) Vgl. aktiva Beratung im Gesundheitswesen GmbH: Investitionsbedarf in der medizinischen Rehabilitation. Ergebnisse einer Befragung, unter:
https://www.aktiva-gesundheitswesen.de/fileadmin/user_upload/publikationen/aktiva-investionsbedarf_reha-2015.pdf (abgerufen am 02.08.22)
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