Anlässe für eine medizinische Rehabilitation gibt es viele. Körperliche und/oder seelische Erkrankungen sowie operative Eingriffe oder Unfälle können medizinische Rehabilitation notwendig machen.
„Medizinische Rehabilitation verfolgt auf der Grundlage des bio-psycho-soziales Modells der WHO einen ganzheitlichen Ansatz.“
[1] Während der gesamten Rehamaßnahme werden neben den physischen und psychischen Aspekten auch die psychosozialen Aspekte berücksichtigt.
[1] Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) (Hrsg.): Ambulante und stationäre Rehabilitation. Rahmenempfehlungen. Allgemeiner Teil, unter:
https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/_publikationen/reha_vereinbarungen/pdfs/MedRehaAllgemein.web.pdf S. 14(abgerufen am 09.12.21)
In der medizinischen Rehabilitation werden Patientinnen und Patienten von einem interdisziplinären Team (Ärzten, Pflegekräften, Therapeuten etc.) intensiv über mehrere Wochen behandelt, therapiert und betreut und so auf ihre individuelle Lebenssituation nach der medizinischen Rehamaßnahme vorbereitet.
Ziel ist es, die Gesundheit wiederherzustellen oder eine Stabilisierung und Verbesserung des Gesundheitszustands zu erreichen. Möglichst viel Selbstständigkeit in allen Lebensbereichen soll während der Rehabilitation erreicht werden. Pflegebedürftigkeit gilt es sofern möglich abzuwenden und sofern möglich Erwerbsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. [1]
Die medizinische Rehabilitation beinhaltet als komplexe Leistung neben ärztlicher Diagnostik und Beratung die gemeinsame Festlegung der Rehabilitationsziele sowie einen auf die rehabilitationsbegründende Diagnose zugeschnittenen Behandlungsplan.
Die Leistungen können sich z. B. aus diesen Bereichen zusammensetzen:
Durch die aufeinander abgestimmten, komplexen Rehabilitationsleistungen können patientenindividuelle Therapieerfolge erreicht werden.
[1] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Hrsg.): Vorsorge und Rehabilitation, unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation.html (abgerufen am 09.12.21)
[2] Gesetze im Internet, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz (Hrsg.): Unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__42.html (abgerufen am 17.12.21)
Phase B - Frührehabilitation
Die Kooperationsfähigkeit von Patientinnen und Patienten ist in dieser Phase noch stark eingeschränkt. Es besteht Überwachungs- und Akutbehandlungsbedarf. Durch die Frührehabilitationsmaßnahmen sollen vegetative Funktionen stabilisiert werden. Hierbei ist es das Ziel, die Bewusstseinslage, Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit, Orientierung und kognitive sowie sensomotorische Fähigkeiten zu reaktivieren und zu stabilisieren.
Phase C - Weiterführende Rehabilitation
Phase D – Weiterführende medizinisch-berufliche Rehabilitation
In dieser Phase nehmen Patientinnen und Patienten aktiv an den Reha-Maßnahmen teil. Insbesondere die Wiederherstellung oder Verbesserung ihrer Alltagskompetenzen und Teilhabe stehen im Mittelpunkt. Bei erwerbsfähigen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden ist ebenfalls die berufliche Wiedereingliederung das Ziel. [1],[2]
[1] Vgl. Medizinische Fachredaktion Pschyrembel (Hrsg.): Rehabilitationsphasen, unter:
https://www.pschyrembel.de/Rehabilitationsphasen/T036S (abgerufen am 09.12.21)
[2] Vgl. beta Institut gemeinnützige GmbH (Hrsg.): Rehabilitation Phasen A-F, unter:
https://www.betanet.de/rehabilitation-phasen.html (abgerufen am 09.12.21)